zu den Leistungen „STABIKA" der Stabika GmbH, Hofgasse 11, 4063 Hörsching, FN 684896a.
1.1 Die Stabika GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Stabika GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Stabika GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Stabika GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Stabika GmbH bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Stabika GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Stabika GmbH alle für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen notwendigen oder förderlichen Betriebsmittel und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich weiters, die Stabika GmbH über alle für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen relevanten Besonderheiten des Unternehmens, der Mitarbeiter und des Umfeldes des Unternehmens hinzuweisen.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich Anfragen der Stabika GmbH, die zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder förderlich sind, zeitnah und vollständig zu beantworten.
2.4 Die akzeptierten Kommunikationskanäle vom Kunden zur Stabika GmbH sind die Team-E-Mail-Adressen office@stabika.com, die Messaging-Funktionen von Accounts oder Tools, die dem Kunden durch Stabika zur Verfügung gestellt werden (z.B. Process Street, Vimeo Review, Upbase, etc.), eingeschriebener Brief, und von der Stabika GmbH erstellte Formulare (z.B. Zoho Sign, Google Forms, udgl.).
2.5 Nachrichten, die über andere Kanäle (z.B. Namen-bezogene oder persönliche E-Mail-Adressen, andere E-Mail-Adressen, Telefonate, andere Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp, usw.) gesendet werden, gelten nicht als eingelangt.
2.6 Andere Kanäle können für nebensächliche Kommunikation vereinbart werden. Jedoch hat wichtige, zeitlich dringliche oder aus anderem Grund relevante Kommunikation über die angeführten Kanäle bei der Stabika GmbH einzulangen.
2.7 Die Stabika GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung"). Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.1 Die angebotenen Preise sind nur im Rahmen der definierten Leistungen verbindlich und können durch etwaigen Mehraufwand (wie z.B. zusätzliche Korrekturschleifen, höherer Zeitaufwand aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden, etc.) überschritten werden. Mehrkosten werden dem Auftraggeber vor Erbringung angekündigt und gelten als angenommen sofern nicht schriftlich widersprochen wird binnen 3 Werktagen.
3.2 Soll die Korrektur oder Umsetzung auf Anweisung des Kunden schneller als binnen 3 Werktagen geliefert werden, gilt die Korrekturschleife oder der Mehrauftrag als beauftragt, wenn nicht am selben Werktag der Ankündigung widersprochen wird.
3.3 Korrekturschleifen werden mit unserem Stundensatz von netto € 120,- verrechnet. Stand: Mai 2024. Dem generellen Marktumfeld entsprechende Erhöhungen dieses Stundensatzes sind möglich und gelten als vom Auftraggeber akzeptiert. Dieses Angebot beinhaltet 1 Korrekturschleife je Leistung.
3.4 Erfüllungsort ist der Sitz der Stabika GmbH. Für Fahrtkosten fallen ab 20 km Umkreis pro Kilometer netto € 0,50 an. Für Anfahrten über 60 Minuten Fahrtzeit werden als Entschädigung für die aufgebrachte Zeit 50 % des Stundensatzes verrechnet.
4.1 Für die Leistungserbringung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Aus einem Kick-off Workshop (oder anderweitigem Kick-off Termin oder Projektplanungsgespräch) entsteht auf Absprache bzw. Kundenwunsch neben möglichen Strategiedokumenten auch ein Projektplan, welcher die zur Umsetzung relevanten Rahmenbedingungen beinhaltet.
4.2 Sofern dieser von Stabika erstellte Projektplan für den Kunden wichtige Punkte oder Direktiven nicht beinhaltet, ist dies binnen 3 Werktagen zu beanstanden und die nötigen Informationen vom Kunde zu liefern, andernfalls gilt der Projektplan als angenommen.
4.3 Unter Berücksichtigung der Vorgaben und Direktiven des Projektplans hat die Stabika GmbH bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
4.4 Wenn Leistungen Gestaltung beinhalten (z.B. Grafikdesign, Webdesign, Animation, Filmproduktion) erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Stabika gelieferten Werke nur teilweise etwaigen Corporate-Design-Guides entsprechen. Stabika trägt die künstlerische Gestaltungsfreiheit um die Vorgaben zu erfüllen, nur teilweise zu erfüllen oder gar nicht zu berücksichtigen.
4.5 Abseits der vereinbarten Korrekturschleife je Leistung führen weitere Korrekturschleifen, wie beispielsweise weitere Anpassungen an einen Corporate-Design-Guide, zu Mehrkosten, welche der Stabika GmbH vom Kunde vergütet werden.
4.6 Speziell wenn Tools, Softwares, Techniken oder Prozesse eingesetzt werden, welche Kosten für eine Leistung unter dem gängigen Marktpreis ermöglichen, wird vom Kunde verstanden, dass die Anpassungsmöglichkeiten evtl. beschränkt sind, dies wird so akzeptiert und der Kunde bestätigt, dass dies keinen Mangel darstellt.
4.7 Die Stabika GmbH stellt für den Kunden neben Konzepten Medien her, beispielsweise Texte, Filme, Animationen, Landing Pages, E-Mails, digitale Werbeschaltungen. Die künstlerische und technische Gestaltung herzustellender Medien obliegt der Stabika GmbH.
4.8 Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von im Auftrag des Kunden veröffentlichten Medien trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
4.9 Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Stabika wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.10 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Stabika haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
4.11 Wird die Stabika GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Stabika schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4.12 Die Stabika GmbH stellt Medien für die digitale Nutzung im Internet und sozialen Medien her, mit einem Fokus auf Smartphones. Die Qualität der erzeugten Medien richtet sich nach diesem Anspruch.
4.13 Diesen Anspruch überragende Qualitätsanforderungen von speziellen Medien wie z.B. Kinowerbung oder Broadcast stellen gesonderte Anforderungen dar und bedürfen gesonderter Beauftragung und Vergütung.
4.14 Wenn Kino- oder Broadcast-Qualität benötigt wird, auch für zu erwartende zukünftige Nutzung, hat der Kunde die Stabika GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Diese wird dem Kunden ein über dieses Angebot hinaus geltendes Angebot für diese zusätzlichen Leistungen, Anforderungen und Lizensierungen stellen.
4.15 Der Kunde versteht und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Nonkonformität mit Kino- oder Broadcast-Standards keinen Mangel in der Leistungserbringung bedeuten.
4.16 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sämtliche Leistungen, Ergebnisse und produzierte oder erzeugte Medien im Rahmen dieses Auftrags als Miete zur Verfügung gestellt werden. Die Stabika GmbH räumt dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit das zeitlich und räumlich beschränkte Nutzungsrecht ein.
4.17 Die produzierten Medien, sowie jegliche Rohdaten, verbleiben Eigentum der Stabika GmbH und dürfen vom Kunde nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, außerhalb der vereinbarten Nutzungskanäle oder im Falle ausbleibender Bezahlung nicht weiter verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich für jede Verletzung hiervon zu einer Vertragsstrafe von 50 % der für das Projekt berechneten Nettovergütung. Die Vertragsstrafen gelten unbeschadet des Anspruchs der Stabika GmbH auf Schadenersatz.
5.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart finden Hosting, Publishing, Veröffentlichung udgl. auf Kanälen statt, die Eigentum der Stabika GmbH sind.
5.2 Auch für das beauftragte Projekt erworbene Domains stellen Besitz der Stabika GmbH dar und werden zusammen mit eventuellen anderen produzierten Medien für die Laufzeit des Projekts an den Kunden vermietet.
5.3 Ein Übergang in das Eigentum des Kunden findet explizit nicht statt.
5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und zur Weitergabe an Dritte, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.
5.5 Die Stabika ist berechtigt, in für den Kunden produzierten Medien ihren Firmennamen und ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sie hat weiters das Recht, produzierte Medien anlässlich von Awards und anderen Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sowie Pressemeldungen über das Projekt und dessen Ergebnisse zu veröffentlichen.
5.6 Ebenso ist die Stabika GmbH berechtigt, in ihren Werbematerialien, insbesondere auch auf ihrer Homepage, auf Landing Pages, in eigenen Werbespots oder bei sonstigen Credits Ausschnitte aus den erzeugten Medien, oder die Medien in ihrer Gesamtheit, oder eigens zu Zwecken der Eigenwerbung erstellte Varianten davon zu verwenden und den Kunden mit seiner Firma und seinem Logo zu nennen und darzustellen.
6.1 Falls die Stabika GmbH für den Kunden in von ihm kontrollierten oder besessenen Medien, Zugängen oder Accounts tätig wird, übernimmt sie ausdrücklich keine Haftung für mögliche Probleme, die nicht aus fahrlässigem Verhalten entstehen.
6.2 Weiters übernimmt Stabika keine Erfolgsgarantie von Maßnahmen in Accounts von Unternehmen oder bei Anbietern, die nicht von Stabika empfohlen wurden.
6.3 Für den Kunden kann die Stabika GmbH auch auf sozialen Netzwerken tätig werden, sowohl in der Verbreitung von organischen (unbezahlten) Inhalten, wie auch in der Verbreitung von bezahlten Anzeigen (sog. Ads). Stabika weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen" (z.B. Meta (facebook, instagram), LinkedIn, Snapchat, TikTok, usw., im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, organische Inhalte sowie Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Stabika nicht kalkulierbare Risiko, dass Inhalte sowie Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden, dass einzelne Profile oder ganze Werbe-Accounts und Business-Manager Accounts gesperrt werden. Im Fall einer Sperrung oder Löschung wird meist von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall eine lange Zeit in Anspruch nehmen oder auch erfolglos bleiben, dabei hat Stabika keine Handhabe und keine Möglichkeit zur Einflussnahme.
6.4 Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen und jederzeit die Möglichkeit von Sperren oder Inhalts-/Werbe-Entfernungen besteht.
6.5 Dieses Risiko wird vom Kunde getragen und die Stabika GmbH ist dafür nicht verantwortlich, auch kann hieraus kein Mangel an der Leistungserbringung behauptet werden.
6.6 Die Basis für die Zusammenarbeit an Projekten mit Social-Media-Kanälen bietet ein ordnungsgemäßes (d.h. im Sinne der Plattform-Anbieter erstelltes) Setup von Business- und Kampagnen-Manager-Accounts. Wenn der Kunde bei den Anbietern und ggf. Suchmaschinen oder sonstigen Werbeplattformen keine ordentlichen Setups unterhält, wird Stabika ihn darauf hinweisen und die Herstellung dieser anbieten. Dies ist nicht Bestandteil dieses Angebots und bedeutet zusätzliche Kosten.
6.7 Sofern die Leistung „Erstellung der Infrastruktur für Werbeanzeigen" Teil dieses Angebots ist, umfasst diese lediglich die Herstellung einer Agentur-Verbindung in bestehenden Business- und Kampagnenmanagern, nicht deren initiales Setup.
6.8 Stabika weist hiermit ausdrücklich auf die Risiken hin, wenn keine ordentlichen Business- und Kampagnen-Manager-Setups verwendet werden, oder anderweitig gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen und Anbieter verstoßen wird (z.B. durch Fake-Accounts, das Teilen bzw. gemeinsame Nutzen einzelner Accounts, uvm.). Erkennt ein Anbieter oder eine Plattform derartige Verstöße kann dies unwiderruflich zur Sperre und zum Verlust von Profilen und Werbeaccounts bei diesen Plattformen führen.
6.9 Stabika übernimmt für Fehlverhalten des Kunden entgegen der AGB und sonstiger Regulationen der Anbieter und Plattformen keinerlei Haftung und potenzielle Arbeitszeit für den Versuch, aus Fehlverhalten entstandene Konsequenzen abzuwenden oder abzuschwächen sind nicht Bestandteil dieses Angebots und werden gesondert mit unserem Stundensatz nach Aufwand verrechnet.
7.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Stabika GmbH schriftlich (z.B. per E-Mail an office@stabika.com) geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Stabika GmbH zu.
7.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Stabika GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
7.3 Die Stabika GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Stabika mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Stabika GmbH ist ausgeschlossen.
7.4 Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
7.5 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Stabika GmbH beruhen.
7.6 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
7.7 Frist- und Terminabsprachen sind über die in 2.4 genannten Kanäle schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Stabika bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.
7.8 Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Einleitung von Maßnahmen, wenn er Stabika eine angemessene, mindestens aber 14 währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines klar als solches erkennbaren Mahnschreibens an Stabika. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
7.9 Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Stabika. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern und Subunternehmern von Stabika – entbinden die Stabika GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
7.10 Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin mindestens im Ausmaß des Verzugs (sowie zzgl. der benötigten Zeit für die neue Termin- und Ressourcenplanung) verschoben.
8.1 Dokumente, Präsentationen, Beratung und Konzepte der Stabika GmbH stellen ausdrücklich keine Erfolgsgarantien dar. Die Stabika GmbH berät den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund ihrer Erfahrung und aktuellem Branchenwissen.
8.2 Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass auch sorgfältig erarbeitete Konzepte und in anderen Bereichen oder bei anderen Auftraggebern erfolgreiche Herangehensweisen keine Ergebnisse für den Kunden garantieren können.
8.3 Die Stabika GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für ausbleibende Ergebnisse von Projekten und Kampagnen, sofern diese nicht auf grob fahrlässigem Verhalten der Stabika GmbH beruhen.
8.4 Dokumente, Präsentationen, Beratung und Konzepte der Stabika GmbH stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Auch wenn darüber informiert wird, wie manche Thematiken häufig am Markt gelöst werden, versteht der Kunde eindeutig, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.
8.5 Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die in seinem Auftrag erstellten und veröffentlichten Medien rechtskonform sind.
8.6 Die Stabika GmbH stellt ausdrücklich klar, dass keine ihrer Leistungen eine ordentliche Beratung durch Anwälte oder andere lizensierte Fachpersonen oder -organisationen ersetzt.
9.1 Vor Aufnahme jeglicher Leistung der Stabika GmbH ist vom Kunde eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars zu leisten.
9.2 Die Stabika GmbH behält sich vor, bis zum Einlangen dieser Zahlung keine Leistungen zu erbringen.
9.3 Eine Abrechnung und Rückzahlung von vorausgezahlten – aber nicht verwendeten – Mitteln (bspw. Mediabudget für Ad-Spend auf Social Media) der Stabika GmbH an den Auftraggeber geschieht innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des gegenständlichen Auftrags.
9.4 Eine Aufrechnung etwaiger Verbindlichkeiten der Stabika GmbH gegenüber dem Kunden entspr. § 1438 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.5 Stabika ist berechtigt, auch wenn Fristen oder Terminabsprachen bestehen, die Übergabe oder Veröffentlichung dieser Medien zurückzuhalten oder zu unterlassen, bis eine vollständige Bezahlung aller offenen Posten auf dem Konto der Stabika GmbH eingegangen ist.
9.6 Monatliche Kosten (z.B. Lizenzkosten für Tools & Softwares, Abo-Kosten oder anderweitig ausgewiesene, regelmäßige Kosten) haben im Voraus bezahlt zu werden. Die Stabika GmbH ist berechtigt, die betreffenden Tools und Softwares zu deaktivieren, bis die hierfür anfallenden Kosten vom Kunde bezahlt wurden.
9.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
10.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Stabika GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute") für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Stabika GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute".
10.2 Jegliche Haftung der Stabika GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Stabika GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Stabika GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Stabika GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Stabika GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
10.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Stabika GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Stabika GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Stabika GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Stabika GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
11.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Stabika GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Stabika GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Stabika GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11.4 Soweit in diesem Dokument auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Kontakt für alle Fragen zu diesen AGB: office@stabika.com